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Steuerberater
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für Ihr Business

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Kanzlei

Sie profitieren von unserem „ alles aus einer Hand“ – Profil und unserer Philosophie, unser Wissen und unsere Erfahrung an Sie weitergeben zu wollen. Unterstützung unserer Mandanten sichern wir durch erstklassige maßgeschneiderte Beratungslösungen ab.

„Nur wer das Ganze im Blick hat, kann im Detail entscheidend beraten“

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Steueroptimierungs- und Gestaltungsberatung

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Arbeits-, Erb- und Miet-, Familien-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Verkehrsstraf- und Jagdrecht

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Rechtsformwechsel

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Existenzgründungs- und Unternehmensberatung

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Steuerstrafrecht

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betriebliches und privates Rechnungswesen

Überblick

Für unsere Mandanten lassen wir unsere Kernkompetenzen miteinander „verschmelzen“.

Alles aus einer Hand, oder maß-geschneidert aus einem dieser Bereiche – das bestimmen ganz individuell nur Sie. Auf uns als Partner können Sie sich verlassen – schnell – zuverlässig – kompetent.

Aktuelle Information
Grundsteuerreform 2022

Die Anschreiben der Finanzämter mit Hinweisen zur Abgabe der Erklärungen im Zuge der Grundsteuerreform 2022 werden derzeit an alle Eigentümer von Grund und Boden versendet. Soweit es das Land Niedersachsen betrifft, erfolgt die Bewertung nach dem sogenannten Flächen-Lage-Modell. Das bedeutet, dass für die Erklärung Angaben zur Adresse, Eigentumsverhältnisse, Grundstücksart-, Größe sowie Angaben zu Wohn- und Nutzfläche benötigt werden. Detaillierte Angaben zur Grundstücksgröße etc. können kostenlos über den folgenden Link Grundsteuer-Viewer.NI (niedersachsen.de) ermittelt werden.

Weitere ausführliche Informationen zur Grundsteuerreform für das Land Niedersachsen erfahren sie unter: Grundsteuerreform in Niedersachsen 2022 geht´s los! | Landesamt für Steuern Niedersachsen

Die Einreichung der Erklärungen ist frühestens ab Juli 2022 möglich. Es wird zu gegebener Zeit möglich sein, die Erklärungen durch den Steuerpflichtigen selbst über das Elster-Portal einzureichen. Auf Grund der für diese Erklärung benötigte Informationen ist es durchaus möglich die Steuererklärung ohne Unterstützung eines Steuerberaters von jedem Steuerpflichtigen selbst über Elster zu erstellen.

Das gilt zumindest für Grundstücke in Niedersachsen. Sofern Sie die Erklärung selbst erstellen möchten ist eine Registrierung auf dem Elster-Portal notwendig. Diese Registrierung können Sie schon jetzt vorbereiten. Hier der Link direkt zum Elster-Portal: ELSTER – Grundsteuerreform.

Zur Vorbereitung der Erklärungsangaben nutzen Sie bitte die Checklisten des jeweiligen Bundeslandes in dem sich das Grundstück befindet. Für Niedersachsen finden Sie die Checklisten unter Informationen zur Vorbereitung auf die Erklärungsabgabe ab 1. Juli 2022 | Landesamt für Steuern Niedersachsen.

Sofern Sie Grundstücke und Gebäude in anderen Bundesländern besitzen nutzen Sie nachfolgenden Link. Unter diesem Link können Sie das Bundesland auswählen in dem sich Ihr Grundstück befindet und finden detaillierte Informationen und Hilfen bezogen auf jedes Bundesland. Grundsteuerreform | Offizielle Seite der Länder – GrundsteuerReform

Die Kunst der Besteuerung besteht ganz einfach darin, die Gans so zu rupfen, dass man möglichst viel Federn bei möglichst wenig Geschrei erhält.

Jean Baptiste Colbert (1619-83), Finanzmin. Ludwig XIV.

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